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Nutzungsbedingungen ggü. Dritten
Ich verpflichte mich, dritten Personen die Nutzung des elektrischen Einrads nur nach vorhergehender Einweisung in den vorschriftsmässigen und sicheren Gebrauch zu gestatten. Insbesondere ist mir bewusst, dass die Nutzung im öffentlichen Verkehr, soweit überhaupt gestattet, behördlichen Regelungen unterworfen ist, die vom Nutzer vorher im Einzelfall abgeklärt werden müssen.